§ 176 Abs 2 AußStrG 2005
Die Sicherstellung der sich aus der Hinzu- und Anrechnung nach § 781 ABGB ergebenden Pflichtteilsansprüche nach § 176 Abs 2 AußStrG hat auf Grundlage eines summarischen Bescheinigungsverfahrens zu erfolgen.
OGH, 12.12.2024, 2 Ob 108/24g

