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Rückführungsentscheidung als Erteilungshindernis.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8139Jus-Extra VwGH-A 2025, 31 Heft 444 v. 10.7.2025

§ 10 StbG

Das in § 10 Abs 2 Z 5 StGB verwendete Tatbestandsmerkmal „Rückführungsentscheidung“ bildet einen Oberbegriff, der alle Rückführungsmaßnahmen (im Sinn der RückführungsRL), die gegen einen Verleihungswerber von einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz verhängt wurden, umfasst. Eine Rückführungsentscheidung (§ 10 Abs 2 Z 5 StbG) stellt

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