§ 10 StbG
Das in § 10 Abs 2 Z 5 StGB verwendete Tatbestandsmerkmal „Rückführungsentscheidung“ bildet einen Oberbegriff, der alle Rückführungsmaßnahmen (im Sinn der RückführungsRL), die gegen einen Verleihungswerber von einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz verhängt wurden, umfasst. Eine Rückführungsentscheidung (§ 10 Abs 2 Z 5 StbG) stellt

