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Fehlende Zuständigkeit Österreichs.

3. VwGH – Administrativrecht66 SozialversicherungsrechtHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8115Jus-Extra VwGH-A 2025, 24 Heft 443 v. 28.5.2025

§ 354 ASVG

VwGH, 19.11.2024, Ra 2023/08/0117

Bei einem Bescheid, mit dem aus dem Grund fehlender Zuständigkeit Österreichs nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 die Gewährung der Versicherungsleistung abgelehnt wird, handelt es sich um eine Entscheidung über den Bestand des Anspruchs auf eine Versicherungsleistung und somit um eine Leistungssache nach § 354 Z 1 ASVG. Dass in diesem Sinn auch eine Sozialrechtssache nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG vorliegt und die Bekämpfung der Entscheidung des Versicherungsträgers daher durch Klage an das Arbeits- und Sozialgericht nach den Bestimmungen des ASGG zu erfolgen hat, hat auch der OGH seiner Rechtsprechung implizit zugrunde gelegt.

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