§ 354 ASVG
VwGH, 19.11.2024, Ra 2023/08/0117
Bei einem Bescheid, mit dem aus dem Grund fehlender Zuständigkeit Österreichs nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 die Gewährung der Versicherungsleistung abgelehnt wird, handelt es sich um eine Entscheidung über den Bestand des Anspruchs auf eine Versicherungsleistung und somit um eine Leistungssache nach § 354 Z 1 ASVG. Dass in diesem Sinn auch eine Sozialrechtssache nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG vorliegt und die Bekämpfung der Entscheidung des Versicherungsträgers daher durch Klage an das Arbeits- und Sozialgericht nach den Bestimmungen des ASGG zu erfolgen hat, hat auch der OGH seiner Rechtsprechung implizit zugrunde gelegt.

