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Disziplinarerkenntnis, Umschreibung der Anschuldigung.

3. VwGH – Administrativrecht63 DienstrechtHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8112Jus-Extra VwGH-A 2025, 23 Heft 443 v. 28.5.2025

§ 161 ÄrzteG

VwGH, 17.12.2024, Ra 2024/09/0064

Ein Schuld- oder Freispruch muss immer auf bestimmte „Anschuldigungspunkte“ bezogen sein, sodass diese in den die Disziplinarsache erledigenden Spruch des Disziplinarerkenntnisses aufzunehmen sind. Dies gilt auch für Frei- oder Schuldsprüche betreffend eines „zur Last gelegten Disziplinarvergehens“ iSd § 161 Abs 1 ÄrzteG 1998.

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