§ 13c TNRSG
VwGH, 28.01.2025, Ra 2024/11/0021
Für eine Übertretung des § 13c Abs 2 Z 1 iVm § 12 Abs 1 Z 4 TNRSG ist es nicht erforderlich, dass zur Tatzeit (also etwa im Kontrollzeitpunkt) tatsächlich geraucht wurde, sofern nur – auf Grund einer entsprechenden Beweiswürdigung – festgestellt werden

