vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mündliche Verkündung, schriftliche Ausfertigung.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8100Jus-Extra VwGH-A 2025, 20 Heft 443 v. 28.5.2025

§ 29 VwGVG, § 68 AVG

VwGH, 20.01.2025, Ra 2022/20/0229

Wurde rechtzeitig die Ausfertigung des Erkenntnisses nach § 29 Abs 4 VwGVG beantragt, ist eine gekürzte Ausfertigung, die nach § 29 Abs 5 VwGVG keine Begründung enthalten muss, unzulässig. Im vorliegenden Fall enthält die in gekürzter Form hergestellte Ausfertigung des mündlich verkündeten Erkenntnisses keine Begründung. Der Niederschrift über die mündliche Verkündung des Erkenntnisses ist zwar eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Entscheidungsgründe zu entnehmen. Den nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH einzuhaltenden Begründungserfordernissen eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses wird damit aber nicht Genüge getan. Eine nachprüfende Kontrolle des angefochtenen Erkenntnisses durch den VwGH in der vom Gesetz gebotenen Weise ist diesfalls weder anhand der in der Niederschrift enthaltenen Begründung noch anhand des Inhalts der Ausfertigung, die gar keine Begründung enthält, möglich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte