§ 181 Krnt. DienstrechtsG
VwGH, 13.01.2025, Ra 2022/12/0040
Eine freie Beförderung, die dazu führt, dass der Beamte zu einem früheren Zeitpunkt als allein im Wege der Zeitvorrückung eine bestimmte Gehaltsstufe erreicht, schließt eine Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages wegen behaupteter Verletzung des Diskriminierungsverbots anlässlich der vorherigen Festsetzung des Vorrückungsstichtages aus. Aus dem Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art 45 AEUV) sowie den Diskriminierungsverboten der Richtlinie 2000/78/EG und der Verordnung (EWG) 1612/68 ist kein wirksames Gebot ableitbar, dass im Ermessen der Dienstbehörde liegende Ernennungsakte als mit Wirksamkeit an anderen (für den Beamten optimalen) Zeitpunkten vorgenommen zu gelten hätten.

