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Strafbemessung, subjektive Tatseite.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8042Jus-Extra VwGH-A 2025, 3 Heft 441 v. 27.2.2025

§ 55 VStG

Gemäß § 55 Abs 2 VStG dürfen getilgte Strafen bei der Strafbemessung keine Berücksichtigung mehr finden. Das bedeutet aber nicht, dass sie nicht zur Beurteilung der subjektiven Tatseite eines strafbaren Verhaltens des Täters herangezogen werden dürfen.

VwGH, 05.11.2024, Ra 2022/12/0030

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