§ 82 GmbHG, § 83 GmbHG
Aus einem Rechtsgeschäft, das ex lege nichtig ist, kann kein ausschüttbarer Gewinn resultieren, weshalb keine Forderung begründet wird, die in weiterer Folge dazu führen soll, dass das – eben nichtige – Rechtsgeschäft geheilt wird.
OGH, 18.02.2021, 6 Ob 207/20i