§ 231 ABGB
Eine vom Staat kostenlos zur Verfügung gestellte Wohnmöglichkeit erhöht die Unterhaltsbemessungsgrundlage des Unterhaltsschuldners.
OGH, 18.08.2020, 3 Ob 109/20f
§ 231 ABGB
Eine vom Staat kostenlos zur Verfügung gestellte Wohnmöglichkeit erhöht die Unterhaltsbemessungsgrundlage des Unterhaltsschuldners.
OGH, 18.08.2020, 3 Ob 109/20f