§ 28 PyroTG
Der Begriff der „unzumutbaren Lärmbelästigungen“ in § 28 PyroTG erfasst nur Menschen (nicht auch Tiere) als Schutzobjekte.
VwGH, 31.05.2021, Ra 2021/01/0154
§ 28 PyroTG
Der Begriff der „unzumutbaren Lärmbelästigungen“ in § 28 PyroTG erfasst nur Menschen (nicht auch Tiere) als Schutzobjekte.
VwGH, 31.05.2021, Ra 2021/01/0154