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Mitverschuldens- und Rechtswidrigkeitszusammenhang.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6854Jus-Extra OGH-Z 2021, 19 Heft 411 v. 2.9.2021

§ 1304 ABGB

Das gebotene Verhalten, aus dessen Missachtung das Mitverschulden resultiert, muss auf die Vermeidung des Eintritts oder der Vergrößerung des durch die Pflichtverletzung des Schädigers herbeigeführten Schadens gerichtet sein; insofern muss ein Zusammenhang zwischen dem Mitverschulden und der Pflichtverletzung des Schädigers bestehen.

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