§ 3 Abs 1 PatG
Bei vorbehaltlosen Mehrfachverkäufen eines Produkts, das keine Einzelanfertigung ist, kann nicht von einer impliziten Geheimhaltungspflicht des Kunden ausgegangen werden.
OGH, 18.02.2021, 4 Ob 167/20t
§ 3 Abs 1 PatG
Bei vorbehaltlosen Mehrfachverkäufen eines Produkts, das keine Einzelanfertigung ist, kann nicht von einer impliziten Geheimhaltungspflicht des Kunden ausgegangen werden.
OGH, 18.02.2021, 4 Ob 167/20t