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Einspruchsverfahren.

5. OGH – Zivilsachen26.03 PatGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6868Jus-Extra OGH-Z 2021, 21 Heft 411 v. 2.9.2021

§ 102 PatG

Das österreichische Einspruchsverfahren ist zwar vom Dispositionsgrundsatz geprägt. Nicht geltend gemachte Einspruchsgründe sind nicht zu berücksichtigen. Der Einspruchsgrund braucht aber nicht explizit genannt zu werden, sofern er sich aus dem Zusammenhang klar ergibt.

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