§ 6 Abs 1 lit b FLAG
Im Revisionsfall war strittig, ob der Tatbestand des § 6 Abs 1 lit b FLAG – wie vom BFG verneint – analog auf Witwenpensionen anzuwenden sei und somit einen gestützten Eigenanspruch auf Familienbeihilfe ausschließe.
§ 6 Abs 1 lit b FLAG
Im Revisionsfall war strittig, ob der Tatbestand des § 6 Abs 1 lit b FLAG – wie vom BFG verneint – analog auf Witwenpensionen anzuwenden sei und somit einen gestützten Eigenanspruch auf Familienbeihilfe ausschließe.