Art 20 MÜ
Die Behauptungs- und Beweislast für das Mitverschulden sowie den Kausalzusammenhang zwischen Mitverschulden und entstandenem Schaden obliegt dem Luftfrachtführer.
OGH, 25.11.2020, 7 Ob 32/20m
Art 20 MÜ
Die Behauptungs- und Beweislast für das Mitverschulden sowie den Kausalzusammenhang zwischen Mitverschulden und entstandenem Schaden obliegt dem Luftfrachtführer.
OGH, 25.11.2020, 7 Ob 32/20m