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Feiertagstätigkeit.

5. OGH – Zivilsachen60.02 ARGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6841Jus-Extra OGH-Z 2021, 18 Heft 410 v. 23.7.2021

§ 7 Abs 7 ARG, § 9 Abs 5 ARG

Ein Arbeitnehmer hat für die von ihm an einem Feiertag, der gleichzeitig ein Sonntag ist, geleistete Arbeit keinen Anspruch auf Feiertagsarbeitsentgelt nach § 9 Abs 5 ARG, weil in diesem Fall keine Beschäftigung während der Feiertagsruhe vorliegt (§ 7 Abs 7 ARG).

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