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Girokonto-Guthaben ist kein Nachweis, zum Rechtserwerb in der Lage zu sein.

3. VwGH – Administrativrecht80 Land- und ForstwirtschaftHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2021/7184Jus-Extra VwGH-A 2021, 29 Heft 410 v. 23.7.2021

§ 8a Abs 3 Stmk GVG

Ein Nachweis über einen stichtagsbezogenen Saldo (hier: Bestätigung einer Bank über ein auf einem Girokonto verfügbares Guthaben) erfüllt die Anforderungen des § 8a Abs 3 Stmk. GVG an den Nachweis, zum Rechtserwerb in der Lage zu sein, schon deshalb

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