§ 32 Abs 2 VStG
Der Vorhalt von Fotos (die im Rahmen eines Ortsaugenscheins aufgenommen worden waren) alleine – ohne auf das damit belegte Sachverhaltselement hinzuweisen – stellt keine taugliche Verfolgungshandlung dar.
VwGH, 30.04.2021, Ra 2020/05/0179