§ 7 ArbVG
Das Lycée Franςais in Wien als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine juristische Person, die den Vorschriften des 1. Hauptstücks des I. Teils des ArbVG unterliegt und für die bei ihr bestehenden Arbeitsverhältnisse selbst kollektivvertragsfähig ist.
OGH, 29.09.2020, 9 ObA 28/20p