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Zum Erlag des nach § 115 Abs 5 StPO bestimmten Befreiungsbetrags (§ 115 Abs 6 StPO).

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungJus-Extra OGH-St 2021/5604Jus-Extra OGH-St 2021, 12 Heft 410 v. 23.7.2021

§ 115 StPO

Der Erlag eines nach § 115 Abs 5 StPO bestimmten Befreiungsbetrags (§ 115 Abs 6 StPO) erfordert, dass der Erleger die Sicherheit (allenfalls fremdfinanziert oder durch eine Bankgarantie) geleistet hat und sich darüber ausweist (§ 115 Abs 4 StPO iVm § 399 Abs 1 Z 3 EO).

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