§ 16 BPGG
Bei unfallbedingter Erhöhung eines schon zuvor bezogenen Pflegegelds tritt die Legalzession nach § 16 BPGG nur im Umfang der Erhöhung ein.
OGH, 06.08.2020, 2 Ob 67/20x
§ 16 BPGG
Bei unfallbedingter Erhöhung eines schon zuvor bezogenen Pflegegelds tritt die Legalzession nach § 16 BPGG nur im Umfang der Erhöhung ein.
OGH, 06.08.2020, 2 Ob 67/20x