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Wettlokal als Gastgewerbe-Betriebsanlage.

3. VwGH – Administrativrecht50 GewerbeordnungHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2021/7179Jus-Extra VwGH-A 2021, 28 Heft 410 v. 23.7.2021

§ 74 Abs 2 GewO

Das Vorliegen einer Bewilligung nach dem Vorarlberger Wettengesetz, die allenfalls auch Getränkeautomaten umfasst, schließt nicht aus, dass die Betriebsstätte auch einer gewerbebehördlichen Bewilligung (als Betriebsanlage für das Gastgewerbe) bedarf.

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