§ 395 ABGB, § 103b BWG
Im Fall des originären Eigentumserwerbs an einem (vor der BWG-Novelle 2000 eröffneten) Überbringersparbuch durch Fund geht auch der Anspruch auf Auszahlung des Sparguthabens auf den Finder über.
Vor Inkrafttreten der BWG-Novelle 2000 zulässigerweise eröffnete anonyme (Überbringer-)Sparbücher mit einem Einlagenstand von zumindest 15.000 EUR (bzw Euro-Gegenwert) werden durch diese Novelle nicht rückwirkend abgeschafft. Die Auszahlung setzt nur die Identifizierung des nunmehrigen Inhabers voraus.