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Zur Konkurrenz zwischen § 225a StGB und § 147 Abs 1 Z 1 StGB – echte Konkurrenz möglich.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2021/5593Jus-Extra OGH-St 2021, 11 Heft 410 v. 23.7.2021

§ 147 Abs 1 Z 1 StGB, § 225a StGB

OGH, 23.03.2021, 14 Os 1/21k
RS0133582

Echte Konkurrenz zwischen § 225a StGB und § 147 Abs 1 Z 1 StGB, wenn die Datenfälschung nicht bloß dem (zumindest versuchten) Betrug dient, sondern damit auch darüber hinausgehende Zwecke verfolgt werden und die Taten sich auch nicht nur in der Vorbereitung anderer Delikte erschöpfen, sondern einen eigenständigen Unrechtsgehalt aufweisen.

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