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Leistung aus der Unfallversicherung.

5. OGH – Zivilsachen57.03 VersVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6800Jus-Extra OGH-Z 2021, 11 Heft 409 v. 5.6.2021

§ 179 VersVG

Die Leistungen aus der Unfallversicherung sind in der Regel als Kapitalzahlungen und nur in Ausnahmefällen als Rente zu erbringen.

(Hier: Eine Klausel wie in Art 7.8 AUVB 2013, nach der ab dem 75. Lebensjahr anstelle einer Kapitalleistung nur eine Rente ausbezahlt werden soll, ist nach § 864a ABGB unwirksam.)

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