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Nicht nach § 322 StPO ausgesondertes Privatgutachten fällt nicht unter das Verlesungsverbot.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2021/5589Jus-Extra OGH-St 2021, 9 Heft 409 v. 5.6.2021

§ 322 StPO, § 252 Abs 1 StPO, § 252 Abs 4 StPO, § 345 Abs 1 Z 4 StPO

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