Modalitäten und Fristen für die Überstellung eines Antragstellers in den zuständigen Mitgliedstaat; Verlängerung der sechsmonatigen Überstellungsfrist, wenn die Überstellung aufgrund der Inhaftierung der betreffenden Person nicht erfolgen konnte.
7. EuGH – VorabentscheidungsverfahrenDr. Julia SchmollJus-Extra EuGH 2021/887Jus-Extra EuGH 2021, 12 Heft 409 v. 5.6.2021