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Kündigungsrecht.

5. OGH – Zivilsachen57.03 VersVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6799Jus-Extra OGH-Z 2021, 11 Heft 409 v. 5.6.2021

§ 8 Abs 3 VersVG, § 179 VersVG

Nach § 8 VersVG wird das Kündigungsrecht nach dreijähriger Vertragsdauer nur dem Versicherungsnehmer, nicht aber auch dem Versicherer eingeräumt.

(Hier: Eine Klausel wie Art 29.4 AUVB 2013, nach der ein solches Kündigungsrecht auch dem Versicherer nach dreijähriger Vertragsdauer eingeräumt wird, verstößt gegen das Gesetz und ist im Sinn des § 879 Abs 1 ABGB nichtig.)

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