§ 7a EStG 1988
Die Revisionswerberin stellt als Gasnetzbetreiberin Infrastruktur für Gasversorgung bereit. Im Zuge einer Außenprüfung wurde festgestellt, dass für die Errichtung einer Erdgashochdruckleitungsanlage die vorzeitige AfA gemäß § 7a EStG 1988 in den Jahren