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Erforderliche Mängelbehebung bei „begründungsleeren“ Beschwerden.

4. VwGH – Finanzrecht32.01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2021/3574Jus-Extra VwGH-F 2021, 23 Heft 409 v. 5.6.2021

§ 85 Abs 2 BAO, § 250 BAO

Im Revisionsfall wiesen die Beschwerden der Revisionswerberin (außer jene betreffend Körperschaftsteuer 2015) unstrittig jeweils einen inhaltlichen Mangel dahin auf, dass sie keine Begründung iSd § 250 Abs 1 lit d BAO enthielten. Nach Ansicht des BFG sei dies bewusst rechtsmissbräuchlich gestaltet gewesen,

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