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Beginn der Frist für die freiwillige Ausreise.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2021/7153Jus-Extra VwGH-A 2021, 22 Heft 409 v. 5.6.2021

§ 55a FPG

§ 55a FPG wurde mit der Änderung des FPG, BGBl I 2019/110, eingefügt und ist am 28.12.2019, in Kraft getreten. Diese Bestimmung findet daher Anwendung auf Asylwerber, die sich bereits vor dem 28.12.2019 in einem seit Beginn ununterbrochenen Lehrverhältnis als Lehrling iSd § 1 BAG befinden und die in § 55a FPG normierten sonstigen Voraussetzungen erfüllen.

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