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Einschaltung eines Subagenten, Zuständigkeit.

5. OGH – Zivilsachen57.03 VersVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6801Jus-Extra OGH-Z 2021, 11 Heft 409 v. 5.6.2021

§ 48 VersVG

Für die in § 48 VersVG genannten Streitigkeiten ist bei Einschaltung eines Subagenten das Gericht jenes Ortes zuständig, an dem der dem Versicherungsnehmer bei Vermittlung gegenübertretende Subagent seine Niederlassung oder in Ermangelung einer solchen seinen Wohnsitz hat.

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