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Kein Anspruch auf Teilnahme an Direktvergabe.

3. VwGH – Administrativrecht97 Öffentliches AuftragswesenHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2021/7144Jus-Extra VwGH-A 2021, 20 Heft 408 v. 5.5.2021

Art 2 lit h VO (EG) 1370/2007

Bei einer Direktvergabe kann kein Anspruch auf Teilnahme eines Unternehmers bestehen, zumal ansonsten die vom EuGH betonten Unterschiede zwischen der Direktvergabe und dem wettbewerblichen Vergabeverfahren missachtet würden.

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