vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterhaltsleistung.

5. OGH – Zivilsachen23.04 EOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6781Jus-Extra OGH-Z 2021, 8 Heft 408 v. 5.5.2021

§ 405 EO

Das Exekutionsgericht hat gemäß § 405 EO in jenen Fällen, in denen Unterhaltsleistungen oder sonstige wiederkehrende Leistungen in einem Bruchteil des Einkommens des Verpflichteten geschuldet werden, eine Anpassung des Unterhaltstitels vorzunehmen und den Bruchteilstitel in einen Festbetragstitel umzuwandeln. Dies geschieht dadurch, dass der Umfang der zu vollstreckenden Forderung in der Exekutionsbewilligung betragsmäßig festgesetzt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte