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Vorabgenehmigung bei stationärer Behandlung.

5. OGH – Zivilsachen66.03 SV-EGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6791Jus-Extra OGH-Z 2021, 10 Heft 408 v. 5.5.2021

§ 7b SV-EG

Eine Richtlinienwidrigkeit des § 7b SV-EG ist zu verneinen, da das mit dieser Bestimmung eingeführte System der Vorabgenehmigung bei stationären Behandlungen gerechtfertigt ist, um der Gefahr einer Unter- oder Überversorgung im nationalen Gesundheitssystem und der damit verbundenen Gefahr einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der Gesundheitsversorgung entgegenzuwirken.

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