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Verlassenschaftskurator.

5. OGH – Zivilsachen22.03 AußStrGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6775Jus-Extra OGH-Z 2021, 7 Heft 408 v. 5.5.2021

§ 157 Abs 4 AußStrG, § 184 AußStrG 2005

Bei der in § 157 Abs 4 AußStrG vorgesehenen Bestellung eines Verlassenschaftskurators handelt es sich nicht um eine materielle Voraussetzung für die Übergabe der Verlassenschaft an den Bund.

OGH, 26.05.2020, 2 Ob 46/20h

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