§ 10 Abs 5 StbG
Es besteht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des Pflegekindes gegen den mit der Obsorge betrauten Pflegevater und deshalb liegt auch ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch nach § 10 Abs 5 StbG nicht vor.
VwGH, 29.01.2021, Ra 2020/01/0243