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Prüferbericht.

5. OGH – Zivilsachen21.02 AktienrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6772Jus-Extra OGH-Z 2021, 7 Heft 408 v. 5.5.2021

§ 3 Abs 2 GesAusG, § 6 Abs 1 GesAusG

Im Bericht des sachverständigen Prüfers muss eine Erklärung über die Angemessenheit der Abfindung einschließlich der nach § 220b Abs 4 Z 1-3 AktG geforderten näheren Erläuterungen (Bewertungsmethode, Begründung für gewählte Methoden, Auswirkungen unterschiedlicher Methoden) enthalten sein.

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