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Gesetzliche Vertragsübernahme.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6762Jus-Extra OGH-Z 2021, 5 Heft 407 v. 5.4.2021

§ 435 ABGB, § 830 ABGB, § 153a EO

§ 153a EO normiert eine gesetzliche Vertragsübernahme. Der Grundeigentümer kann daher dem Übergang der Rechte und Pflichten auf den Ersteher nicht mit Erfolg entgegentreten.

OGH, 23.06.2020, 5 Ob 8/20t

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