§ 23 Abs 3 Wr Wettengesetz, § 23 Abs 4 Wr Wettengesetz
Sowohl einer über eine Betriebsschließung ergangenen Verfügung gemäß § 23 Abs 3 Wr Wettengesetz als auch einem darüber ergangenen Bescheid nach § 23 Abs 4 leg cit kommt dingliche Wirkung zu.
VwGH, 22.01.2021, Ra 2019/02/0218