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Selbstversicherung und Angehörigeneigenschaft.

3. VwGH – Administrativrecht66 SozialversicherungHofrat Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2021/7124Jus-Extra VwGH-A 2021, 16 Heft 407 v. 5.4.2021

§ 19a ASVG

Die Mitversicherung für Angehörige iSd § 123 ASVG ist einer gesetzlichen Pflichtversicherung nicht gleichzusetzen. Sie schließt folglich das Eingehen einer Selbstversicherung (hier) nach § 19a ASVG nicht aus. Sie wird – im Gegenteil – selbst gemäß § 123 Abs 1 Z 2 ASVG durch eine solche ausgeschlossen.

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