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Zur Rechtzeitigkeit des Einspruchs wegen Rechtsverletzung.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2021/5576Jus-Extra OGH-St 2021, 5 Heft 407 v. 5.4.2021

§ 106 Abs 3 StPO

Grundsätzlich kann es nicht nur auf tatsächliche Kenntnisnahme der behaupteten Verletzung in einem subjektiven Recht ankommen, sondern muss die rechtliche Wertung ausschlaggebend sein, ob alle Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, um mit Grund verlangen zu können, dass der Betreffende das Faktum (Anordnung oder Vorgang) auch bewusst zur Kenntnis nehmen kann.

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