§ 34 Kfl-Bef Bed
Ein Busfahrer, der bei Abgabe des Reisegepäcks dem Passagier keinen Gepäckschein ausfolgt und bei Ankunft das Gepäck auf den Gehsteig stellt, handelt grob fahrlässig.
OGH, 24.04.2020, 7 Ob 184/19p
§ 34 Kfl-Bef Bed
Ein Busfahrer, der bei Abgabe des Reisegepäcks dem Passagier keinen Gepäckschein ausfolgt und bei Ankunft das Gepäck auf den Gehsteig stellt, handelt grob fahrlässig.
OGH, 24.04.2020, 7 Ob 184/19p