§ 28 NAG
Gemäß Art 6 Abs 1 der RL 2003/109/EG sind im Fall einer Versagung der langfristigen Aufenthaltsberechtigung aus Gründen der öffentlichen Ordnung
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§ 28 NAG
Gemäß Art 6 Abs 1 der RL 2003/109/EG sind im Fall einer Versagung der langfristigen Aufenthaltsberechtigung aus Gründen der öffentlichen Ordnung
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