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Zur Zuständigkeit bei Gerichten unterschiedlicher Ordnung infolge Konnexität.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2021/5569Jus-Extra OGH-St 2021, 4 Heft 406 v. 5.3.2021

§ 36 Abs 3 StPO, § 37 Abs 1 StPO, § 37 Abs 2 StPO

Richtet sich die Zuständigkeit infolge Konnexität (§ 37 Abs 1 StPO) nach der höheren Ordnung eines Gerichts (§ 37 Abs 2 erster Satz StPO), sind für die Frage der örtlichen Zuständigkeitsbegründung nur jene strafbaren Handlungen in den Blick zu nehmen, die sachlich in die Zuständigkeit des höherrangigen Gerichts ressortieren.

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