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Dispositives Rechtfertigung.

5. OGH – Zivilsachen20.06 KSchGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6752Jus-Extra OGH-Z 2021, 4 Heft 406 v. 5.3.2021

§ 6 Abs 3 KSchG

Bei der Ermittlung bzw Anwendung dispositiven Rechts kann keine Rolle spielen, aus welchem Grund es heranzuziehen ist. Das dispositive Recht ist kein anderes, nur weil in einem Vorprozess Klauseln als intransparent erkannt wurden.

OGH, 25.08.2020, 8 Ob 37/20d

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