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Betrug und Deckungshandlung zuvor begangener Vermögensstraftaten.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2021/5557Jus-Extra OGH-St 2021, 3 Heft 406 v. 5.3.2021

§ 146 StGB

Täuschungshandlungen zur Sicherung oder Deckung zuvor vom selben Täter begangener Vermögensstraftaten erfüllen nicht den Betrugstatbestand, soweit der Vermögensschaden bereits durch die Vortat verursacht wurde.

Hier: Täuschung zur Verhinderung der Rückabwicklung eines betrügerisch abgeschlossenen Kreditvertrags zum Ankauf eines Pkws und der Einziehung des Fahrzeugs, dessen Überlassung die kreditfinanzierende Bank bereits in voller Höhe geschädigt hatte.

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