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Verjährungsfrist, Grundbuchseintragung.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6750Jus-Extra OGH-Z 2021, 3 Heft 406 v. 5.3.2021

§ 1487a ABGB

Wird ein Recht, das sicher (Befristung) oder unter Umständen (Bedingung) erst mehr als 30 Jahre nach dem Tod des Erblassers geltend gemacht werden

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